Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, die Maximilian Ennsgraber im Bereich Photovoltaik, Erdbewegungen, Baggerarbeiten und Stahlbau erbringt, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch Annahme eines schriftlichen oder mündlichen Angebots bzw. durch Beauftragung und Bestätigung zustande. [Bei Online-Anfragen: Vertragsabschluss per E-Mail-Bestätigung ergänzen.]
3. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Zusatzleistungen, die nicht vereinbart wurden, werden nur nach gesonderter Absprache und gegen Vergütung erbracht.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Sämtliche Preise verstehen sich [inklusive / zuzüglich] der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zahlungen sind innerhalb von [14 / 30] Tagen nach Rechnungsstellung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
5. Termine und Verzögerungen
Termine werden nach bestem Wissen und Gewissen vereinbart. Verzögerungen aufgrund von Witterung, Lieferengpässen oder anderen vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Umständen berechtigen nicht zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.
6. Gewährleistung und Haftung
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt [z. B. 24 Monate] ab Abnahme. Schadenersatzansprüche werden – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
7. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbraucher haben das Recht, binnen [14 Tagen] ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. [Widerrufsbelehrung nach Bedarf ergänzen, insbesondere bei Fernabsatzgeschäften.]
8. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
9. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für alle Rechtsstreitigkeiten gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, [St. Florian bei Linz / Wirkungsbereich des Betriebsortes].
Letzte Aktualisierung: 23.06.2026